Nemo carcerem plumbatarumque verbera aut pondera aliaque ab insolentia iudicium reperta supplicia in debitorum solutionibus vel a perversis vel ab iratis iudicibus expavescat.
von stephan.8826 am 27.01.2023
Niemand fürchte das Gefängnis und die Schläge der bleibeschwerten Peitschen oder Gewichte und andere von der Anmaßung der Richter bei Schuldenzahlungen entdeckten Strafen, sei es von verstockten oder von zornigen Richtern.
von christian.911 am 09.04.2021
Niemand sollte Gefangenschaft, Auspeitschung mit bleibeschwerten Peitschen, Folter mit Gewichten oder andere Strafen fürchten müssen, die grausame Richter zur Behandlung von Schuldnern erfunden haben – sei es aus Korruption oder reiner Wut.