Si liber homo alienae ancillae contubernium sequatur, licet ei fuerit denuntiatum, ut se abstineret, servus domini mulieris non fit.
von leyla.h am 23.01.2014
Wenn ein freier Mann eine intime Beziehung zu der Sklavin eines anderen eingeht, obwohl ihm angekündigt wurde, dass er sich davon enthalten solle, wird er nicht zum Sklaven der Herrin der Frau.
von leona.936 am 06.08.2017
Wenn ein freier Mann eine Beziehung zu der Sklavin eines anderen eingeht, wird er nicht zum Eigentum ihres Besitzers, auch wenn ihm zuvor untersagt wurde, sich von ihr fernzuhalten.