Si is, quem in servitutem petebas, liber quamvis absente te causa cognita pronuntiatus est, secunda in servitutem petitio eius dari tibi non debet.
von laura.h am 26.02.2017
Wenn derjenige, den du in die Sklaverei zu bringen versuchtest, trotz deiner Abwesenheit nach Anhörung des Falls als frei erklärt wurde, sollte dir keine zweite Petition zur Versklavung gewährt werden.
von domenik.979 am 24.02.2022
Wenn jemand, den du als Sklaven beanspruchtest, in einem Gerichtsverfahren für frei erklärt wurde, auch wenn du nicht anwesend warst, sollte dir eine erneute Versklavungsforderung nicht gestattet werden.