Nec enim res iudicata, qua de proprietate eorum pronuntiatum est, opponi causae liberali potest.
von sam.924 am 09.02.2021
Denn die Rechtssache, in der über deren Eigentum entschieden wurde, kann nicht einer Freiheitsklage entgegengesetzt werden.
von alisa.839 am 18.11.2018
Ein früherer Gerichtsentscheid über Eigentumsrechte kann nicht gegen eine Rechtssache betreffend die persönliche Freiheit geltend gemacht werden.