In corrigendis minoribus pro qualitate delicti senioribus propinquis tribuimus potestatem, ut, quos ad vitae decora domesticae laudis exempla non provocant, saltem correctionis medicina compellat.
von nele.i am 04.02.2018
Bei der Korrektur von Minderjährigen gewähren wir älteren Verwandten je nach der Art des Vergehens die Befugnis, damit diejenigen, die durch die Beispiele der Ehre häuslichen Lobes nicht angeregt werden, wenigstens durch das Heilmittel der Zurechtweisung gezwungen werden.
von emmi.f am 18.05.2021
Wir geben älteren Verwandten die Befugnis, junge Menschen je nach Schwere ihres Fehlverhaltens zu disziplinieren, damit diejenigen, die nicht durch Beispiele familiärer Ehre motiviert werden, zumindest durch korrigierende Maßnahmen zur Vernunft gebracht werden.