Quod si illi metu atque exhortatione dominorum violentiam admiserint, palam est secundum legem iuliam dominum infamem pronuntiatum loci aut originis propriae dignitate non uti, servos vero, quos furoribus talium paruisse constiterit, metallis post sententiam dedi.
von helene.937 am 17.07.2013
Wenn aber jene durch Furcht und Anweisung ihrer Herren Gewalt verübt haben, ist es offensichtlich, dass gemäß der lex iulia der Herr, der für infamous erklärt wurde, nicht mehr die Würde seines Ortes oder seiner Herkunft nutzen darf, und wahrhaftig sollen die Sklaven, von denen festgestellt wird, dass sie den Wutausbrüchen solcher Personen gehorcht haben, nach dem Urteil den Bergwerken zugewiesen werden.
von catharina.u am 22.05.2015
Wenn Sklaven unter Druck und Ermutigung ihrer Herren Gewalt verüben, bestimmt das Gesetz eindeutig, dass der Herr seinen sozialen Status und die Würde seiner Herkunft oder Stellung verliert, indem er nach julischem Recht für infamous erklärt wird, während die Sklaven, bei denen nachgewiesen wird, dass sie solchen wahnsinnigen Befehlen gefolgt sind, zur Arbeit in den Bergwerken verurteilt werden.