Servos, qui fecisse violentiam confessionibus testium aut propriis docebuntur, si id inscio domino commiserint, postremo supplicio deditos luere perpetrata censemus.
von iain976 am 05.09.2024
Wir verfügen, dass Sklaven, die nachweislich Gewalttaten begangen haben, sei es durch Zeugenaussagen oder eigene Geständnisse, für ihre Verbrechen mit der Todesstrafe bestraft werden sollen, sofern sie diese ohne Wissen ihres Herrn verübt haben.
von louisa8959 am 14.08.2024
Sklaven, die durch Zeugenaussagen oder eigene Geständnisse nachweislich Gewalt verübt haben, sollen, falls sie dies ohne Wissen des Herrn begangen haben, mit der höchsten Strafe belegt werden und für ihre begangenen Taten büßen.