Hoc non solum in praesens, verum etiam in posterum prohibemus ea lege, ut se ultimo noverint supplicio puniendos, qui ista commiserint.
von ronya857 am 14.02.2018
Dies verbieten wir kraft Gesetzes nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft, auf dass diejenigen, die solches begehen, wissen, dass sie mit der höchsten Strafe belegt werden.
von elisa9892 am 24.06.2018
Wir verbieten dies sowohl jetzt als auch in Zukunft per Gesetz, und diejenigen, die solche Handlungen begehen, sollen wissen, dass sie mit der Todesstrafe rechnen müssen.