Viles autem infamesque personae et hi, qui bis aut saepius violentiam perpetrasse convincentur, constitutionum divalium poena teneantur.
von pascal.m am 15.05.2017
Nichtswürdige und ehrlose Personen sowie diejenigen, die zweimal oder öfter der Gewaltanwendung überführt werden, sollen nach den göttlichen Verfassungen bestraft werden.
von tuana.u am 31.07.2018
Personen mit niedrigem sozialen Status und zweifelhaftem Ruf sowie diejenigen, die wiederholt Gewalttaten begangen haben, unterliegen der Strafe nach kaiserlichem Recht.