Iudicem vero nosse oportet, quod gravi infamia sit notandus, si violentiae crimen apud se probatum distulerit omiserit vel impunitate donaverit aut molliorem puam praestituimus poenam protulerit.
von lena.f am 30.01.2018
Der Richter muss gewiss wissen, dass er mit schwerwiegender Ehrlosigkeit gebrandmarkt wird, wenn er ein vor ihm bewiesenes Gewaltverbrechen aufgeschoben, unterlassen oder straflos belassen hat oder eine mildere Strafe, als wir vorgeschrieben haben, verhängt hat.
von clara847 am 07.02.2015
Ein Richter muss verstehen, dass er schwerer Schande verfallen wird, wenn er nach Beweisen eines Gewaltverbrechens in seinem Gericht die Handlung verzögert, ignoriert, unbestraft lässt oder eine mildere Strafe verhängt als die von uns festgelegte.