Crimen non dissimile est rapere et ei qui rapuerit rapta scientem delictum servare.
von lilly.d am 04.03.2016
Es ist ebenso strafbar, etwas zu stehlen, wie wissentlich Diebesgut für einen Dieb zu verwahren.
von stella.r am 03.04.2020
Ein Verbrechen, das nicht unähnlich ist, zu stehlen und für denjenigen, der gestohlen hat, die gestohlenen Sachen wissentlich des Vergehens zu behalten.