Quoniam multa facinora sub uno violentiae nomine continentur, cum aliis vim inferre certantibus, aliis cum indignatione resistentibus verbera caedesque crebro deteguntur admissae, placuit, si forte quis vel ex possidentis parte vel eius qui possessionem temerare temptaverit interemptus sit, in eum supplicium exerceri, qui vim facere temptavit et alterutri parti causam malorum praebuit:
von lana.9936 am 02.08.2013
Da viele Verbrechen unter dem einen Begriff der Gewalt zusammengefasst werden, wenn Misshandlungen und Tötungen häufig aufgedeckt werden, wobei einige Personen danach streben, Gewalt anzuwenden, andere aber mit Entrüstung Widerstand leisten, wurde beschlossen, dass, falls jemand entweder auf Seiten des Besitzers oder desjenigen, der versucht, den Besitz zu verletzen, getötet würde, die Strafe gegen denjenigen verhängt werden soll, der Gewalt anzuwenden versuchte und für beiden Parteien die Ursache des Übels bereitete:
von melina914 am 25.10.2024
Da verschiedene Verbrechen unter die Kategorie der Gewalt fallen, und da Schläge und Tötungen häufig geschehen, wenn einige Menschen versuchen, Gewalt anzuwenden, während andere im Zorn Widerstand leisten, wurde beschlossen, dass bei einem Todesfall - sei es der Eigentümer oder derjenige, der versucht, das Eigentum zu entreißen - eine Bestrafung gegen denjenigen verhängt wird, der Gewalt anzuwenden versuchte und einer Seite Schaden zugefügt hat: