Quoniam alexandrum, qui in crimen vocatur, etiam praescriptionem esse pollicitum eo nomine, quod accusator uxorem post comprehensum adulterium penes se habuisse videatur, et de statu suo agere nunc velle perspeximus, ita ordo quaestionis dirimendus videtur, ut in primis quidem de statu alexandri quaeratur, ita ut, si eum liberum esse adhibita audientia deprehenderis, praescriptionis ei obiciendae facias potestatem:
von mohamad.e am 12.07.2022
Da Alexander, der einer Straftat beschuldigt wird, angeblich auch eine Einrede versprochen hat, mit der Begründung, dass der Ankläger seine Ehefrau nach entdecktem Ehebruch bei sich behalten habe, und wir beobachtet haben, dass er nun über seinen rechtlichen Status verhandeln möchte, erscheint die Untersuchungsreihenfolge wie folgt notwendig: Zunächst soll der Status von Alexander untersucht werden, sodass, wenn man ihn nach durchgeführter Anhörung als frei befunden hat, ihm die Möglichkeit gegeben wird, die Einrede geltend zu machen.
von emile942 am 03.07.2024
Da wir erfahren haben, dass Alexander, der mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert ist, versprochen hat, eine Rechtsverteidigung auf der Grundlage zu erheben, dass sein Ankläger offenbar seine Ehefrau nach der Entdeckung des Ehebruchs bei sich behielt, und nun seinen rechtlichen Status erörtern möchte, scheint die Untersuchungsreihenfolge wie folgt geregelt werden zu müssen: Zunächst sollte Alexanders rechtlicher Status untersucht werden, und wenn Sie nach einer Anhörung feststellen, dass er eine freie Person ist, sollten Sie ihm erlauben, seine Rechtsverteidigung vorzubringen: