Servi ob violatum contubernium adulterii accusare non possunt.
von mara.968 am 10.07.2019
Sklaven können keine Anklage wegen Ehebruchs erheben, wenn ihre informelle Ehe verletzt wurde.
von maksim.w am 05.01.2018
Sklaven können aufgrund der Verletzung ihres Kontuberniums niemanden der Unzucht beschuldigen.