Si ea quae tibi stupro cognita est passim venalem formam exhibuit ac prostituta meretricio more vulgo se praebuit, adulterii crimen in ea cessat.
von sina.p am 09.04.2014
Wenn diejenige, die dir durch Unzucht bekannt ist, ihre Gestalt überall zum Verkauf ausgestellt und sich, prostituiert, dem Publikum auf die Art einer Dirne dargeboten hat, erlischt in ihrem Fall das Verbrechen des Ehebruchs.
von lola.9816 am 24.11.2016
Wenn die Frau, mit der man unerlaubte sexuelle Beziehungen hatte, sich öffentlich zum Verkauf angeboten und als Prostituierte gearbeitet hat, indem sie sich der Allgemeinheit zur Verfügung stellte, kann sie nicht wegen Ehebruchs angeklagt werden.