Is autem, qui post dissociatum matrimonium uxorem licito iure duxerit obque intentatae accusationis ac potentis patrocinii metum ei qui accusationem instituerat aurum et argentum dedit, ad recipiendum id ulciscendamque turpis lucri cupiditatem adire praesidem potest, qui examinatis partium adlegationibus et inquisita fide veri, si quid ab eo qui innocens est ob illati criminis timorem datum esse cognoverit, quemadmodum sententiam formare debeat, evidentibus iuris placitis instruetur.
von felicitas.906 am 13.12.2019
Ein Mann, der nach seiner Scheidung rechtmäßig wieder geheiratet hat und dann Gold und Silber an jemanden gegeben hat, der ihn zuvor beschuldigt hatte - und zwar aus Furcht vor der Anschuldigung und dem mächtigen Rückhalt des Anklägers - kann sich an den Gouverneur wenden, um sein Geld zurückzufordern und Gerechtigkeit gegen diese habgierige Erpressung zu suchen. Der Gouverneur wird die Ansprüche beider Parteien prüfen und die Wahrheit untersuchen, und wenn er feststellt, dass eine unschuldige Person Zahlungen aus Angst vor falschen Anschuldigungen geleistet hat, wird ihn das Gesetz klar anleiten, wie er sein Urteil zu fällen hat.
von levi.856 am 13.11.2019
Derjenige, der nach der Auflösung der Ehe eine Frau auf rechtmäßige Weise geheiratet hat und aufgrund der Furcht vor einer angedrohten Anklage und mächtiger Protektion Gold und Silber demjenigen gegeben hat, der die Anklage eingereicht hat, kann zum Zwecke der Rückgewinnung und zur Vergeltung der Begierde nach schändlichem Gewinn den Provinzgouverneur aufsuchen. Dieser wird, nachdem er die Vorbringen der Parteien geprüft und die Wahrheit der Angelegenheit untersucht hat, falls er erfährt, dass etwas von dem Unschuldigen aufgrund der Furcht vor der erhobenen Anklage gegeben wurde, durch deutliche Rechtsvorschriften darüber belehrt, wie er das Urteil zu fällen hat.