Eandem liberalitatem nostrae legis indulgemus etiam his, quorum incendio vel ruina domus corruptae sunt, quibusdam forte pecunias cuiuscumque quantitatis praebentibus vel cautionem conficientibus, ut et ipsi nec repetitionem timeant, verum etiam exactionem pecuniarum confessioni insertarum facere possint, licet non gesta fuerint subsecuta:
von aalyah964 am 24.01.2024
Wir gewähren dieselbe rechtliche Vergünstigung denjenigen, deren Häuser durch Feuer oder Einsturzschaden zerstört wurden, wenn andere ihnen Geld in beliebiger Höhe zur Verfügung stellen oder schriftliche Zusagen machen. Diese Personen müssen keine Angst haben, das Geld zurückzahlen zu müssen, und sie können sogar die Einziehung der in den Erklärungen genannten Beträge durchsetzen, selbst wenn danach keine formelle Dokumentation erstellt wurde.
von catharina.969 am 16.05.2019
Wir gewähren dieselbe Großzügigkeit unseres Gesetzes auch denjenigen, deren Häuser durch Feuer oder Einsturzschaden zerstört wurden, wenn bestimmte Personen Geld in beliebiger Höhe bereitstellen oder eine Sicherheit leisten, sodass sie weder eine Rückforderung befürchten müssen, noch die in der Erklärung genannten Gelder geltend machen können, auch wenn keine förmlichen Verfahren eingeleitet wurden: