Cum enim in arbitrio cuiuscumque sit hoc facere quod instituit, oportet eum vel minime ad hoc prosilire vel, cum ad hoc venire properavit, non quibusdam excogitatis artibus suum propositum defraudare tantamque indevotionem quibusdam quasi legitimis velamentis protegere.
von carlo.y am 22.07.2017
Denn wenn es in der Macht eines jeden steht, das zu tun, was er sich vorgenommen hat, so geziemt es sich für ihn, entweder gar nicht vorschnell dorthin zu eilen oder, wenn er eilends dorthin gekommen ist, nicht durch gewisse erdachte Künste seinen eigenen Vorsatz zu täuschen und eine so große Unverbundenheit durch gewisse quasi-legitime Verhüllungen zu schützen.
von ali.s am 14.10.2020
Da jeder Mensch die Freiheit hat, das zu tun, was er sich vornimmt, sollte er entweder überhaupt nicht vorschnell handeln oder, wenn er sich entscheidet voranzuschreiten, nicht mit cleveren Tricks seine eigene Verpflichtung untergraben und seine mangelnde Hingabe hinter scheinbar legitimen Ausreden verstecken.