Si quis argentum donaverit certumque pondus nominaverit, non autem vasa vel generaliter vel specialiter expresserit, necessitatem ei imponi omnimodo praefatum pondus argenti dare, sive in vasis quibus voluerit, non tamen peioribus aestimatione massae, sive in ipsa aestimatione, quae pro massa rudi in illis locis frequentata est.
von connor.h am 13.11.2018
Wenn jemand verspricht, Silber zu geben und ein bestimmtes Gewicht festlegt, dabei aber weder allgemein noch spezifisch Gefäße erwähnt, muss er dieses Gewicht an Silber bereitstellen, und zwar entweder in Gefäßen seiner Wahl (solange diese nicht weniger wert sind als das Rohsilber), oder im entsprechenden Geldwert, zu dem Rohsilber in dieser Region üblicherweise gehandelt wird.
von vincent.831 am 16.01.2022
Falls jemand Silber gespendet und ein bestimmtes Gewicht festgelegt hat, jedoch weder allgemein noch spezifisch Gefäße bestimmt hat, wird ihm die Verpflichtung auferlegt, das vorgenannte Silbergewicht in jeder Hinsicht zu geben, entweder in Gefäßen, die er wünscht - jedoch nicht schlechter in der Wertschätzung als die Masse - oder in der Wertschätzung selbst, die für Rohsilber an diesen Orten üblich ist.