Spem futurae actionis plena intercedente donatoris voluntate posse transferri non immerito placuit.
von marlen.873 am 01.03.2020
Es ist nicht unbillig festgelegt worden, dass die Erwartung einer zukünftigen Handlung mit dem vollständigen, dazwischenkommenden Willen des Schenkers übertragen werden kann.
von carolin.8978 am 01.03.2021
Es ist hinreichend festgestellt worden, dass das Recht auf einen zukünftigen Anspruch mit vollständiger Einwilligung des Donors übertragen werden kann.