Sed nec dominis vel patronis repetendi aditum relinquimus, si ab ipsis expositos quodammodo ad mortem voluntas misericordiae amica collegerit:
von leonhardt.947 am 07.04.2017
Wir verwehren weder Herren noch Förderern den Zugang zum Zurückfordern, wenn eine der Barmherzigkeit geneigte Absicht diejenigen, die irgendwie dem Tod ausgesetzt sind, gesammelt hat.
von milo.b am 05.08.2018
Wir gestatten weder Herren noch Schutzherren, diejenigen zurückzufordern, die sie zum Sterben ausgesetzt hatten, wenn sie von jemandem aus Mitleid gerettet wurden.