Liber captus ab hostibus et commercio redemptus tunc demum cum pretium solverit vel hoc ei qualicumque remittatur indicio, statum pristinum recipit.
von dua.v am 09.11.2024
Eine freie Person, die von Feinden gefangen genommen und freigekauft wurde, erlangt ihren ursprünglichen freien Status erst dann zurück, wenn sie entweder das Lösegeld bezahlt hat oder wenn es ihr durch eine Form der Entscheidung erlassen wurde.
von carina.n am 10.03.2021
Ein freier Mensch, der von Feinden gefangen und durch Handel erlöst wurde, erhält seinen früheren Status nur dann zurück, wenn er den Preis bezahlt hat oder wenn dieser ihm durch irgendein Urteil erlassen wird.