Quo genere matre filium redimente, cum huiusmodi contractus non de mercede, sed de tristitia repudianda cogitatur, voti recipiendi filium cogitatio cum optabili condicione filium ilico matri restituit, ita ut et civilium obsequio munerum propter casum praeteritum non excusetur.
von amelia.973 am 01.12.2019
In solchen Fällen, wenn eine Mutter zahlt, um ihren Sohn freizukaufen, da diese Art von Vereinbarung nicht aus Gewinnabsicht, sondern zur Beendigung des Leidens getroffen wird, vereint allein die Aussicht, ihren Sohn unter günstigen Bedingungen zurückzuerhalten, den Sohn sofort wieder mit seiner Mutter, wobei ihn dies nicht von seinen bürgerlichen Pflichten aufgrund des Geschehenen entbindet.
von tuana.v am 10.04.2017
In welcher Art, mit der Mutter, die den Sohn auslöst, wenn ein derartiger Vertrag nicht als Bezahlung, sondern als zu verwerfender Kummer betrachtet wird, lässt der Gedanke, den Sohn unter einer wünschenswerten Bedingung zurückzuerhalten, den Sohn der Mutter sofort zurückkehren, sodass er aufgrund der vergangenen Umstände nicht von der Erfüllung ziviler Pflichten befreit wird.