Cum cognatos tuos nondum postliminio regressos adfirmes, sed adhuc in rebus esse humanis, et bona eorum fraudibus diversae partis dissipari, interpellatus rector provinciae providebit eum sub observatione constituere, qui stipulante servo publico satis idonee dederit.
von martin.939 am 02.02.2024
Da Sie bekunden, dass Ihre Verwandten bislang nicht rechtmäßig zurückgekehrt sind, aber noch leben, und deren Vermögen durch Betrug der Gegenpartei verschleudert wird, wird der Provinzgouverneur, wenn er angesprochen wird, sicherstellen, dass derjenige unter Aufsicht gestellt wird, der durch einen öffentlichen Beamten geprüfte ausreichende Sicherheiten bereitstellt.
von stefanie.827 am 02.01.2023
Da Sie bekräftigen, dass Ihre Verwandten noch nicht kraft des Postliminium zurückgekehrt sind, sondern sich noch im menschlichen Geschehen befinden und deren Güter durch die Betrügereien der Gegenpartei verschleudert werden, wird der Provinzverwalter, nachdem er angerufen wurde, dafür Sorge tragen, dass derjenige unter Beobachtung gestellt wird, der mit einem öffentlichen Bediensteten als Zeugen hinreichend geeignete Sicherheiten geleistet hat.