Proinde si ab hostibus redemptam post dissolutum veluti naturalis pignoris vinculum in matrimonio habere coepisti, nihil est, quod de statu eius seu liberorum communium debeas pertimescere.
von christine.j am 16.01.2014
Wenn du sie also, nachdem sie von Feinden erlöst und das Band des natürlichen Versprechens aufgelöst wurde, zur Ehe genommen hast, gibt es nichts, was du hinsichtlich ihres Status oder des gemeinsamen Nachwuchses ernstlich zu befürchten brauchst.
von jaron.923 am 29.11.2019
Wenn du sie nach ihrer Auslösung von Feinden geheiratet hast und das natürliche Band der Verpflichtung aufgelöst war, gibt es keinen Grund, dich um ihren rechtlichen Status oder den ihrer gemeinsamen Kinder zu sorgen.