Si fundum sciens alienum vel obligatum comparavit athenocles nec quicquam de evictione convenit, quod eo nomine dedit, contra iuris poscit rationem.
von adam.975 am 14.04.2017
Wenn Athenocles wissentlich ein fremdes oder bereits verpfändetes Grundstück erworben hat und keine Vereinbarung über eine Rechtsmängelgewährleistung getroffen wurde, fordert er das, was er unter diesem Titel gezahlt hat, entgegen den Grundsätzen des Rechts zurück.
von sophy.p am 22.03.2024
Wenn Athenocles Land kaufte, während er wusste, dass es jemandem gehörte oder bereits verpfändet war, und keine Vereinbarung über eine mögliche Zwangsvollstreckung traf, verstößt sein Versuch, das gezahlte Geld zurückzufordern, gegen Rechtsgrundsätze.