Si, cum servus liberam peculii administrationem haberet, mutuam pecuniam ab eo accepisti, eique ante ademptum peculium vel priusquam ademptum cognosceres eam exsolvisti, ea solutione liberatus es.
von connor.y am 11.12.2016
Wenn Sie Geld von einem Sklaven geliehen haben, während dieser die Befugnis zur Verwaltung seiner eigenen Mittel hatte, und Sie ihm den Betrag entweder vor der Aufhebung seiner finanziellen Handlungsmacht oder bevor Sie von deren Aufhebung wussten, zurückgezahlt haben, dann ist Ihre Zahlung die Schuld erloschen.
von benett.833 am 28.08.2019
Wenn du, während ein Sklave freie Verwaltung seines Peculiums hatte, Geld von ihm geliehen hast und ihm dieses Geld zurückgezahlt hast, bevor das Peculium entzogen wurde oder bevor du von seiner Entziehung wusstest, bist du durch diese Zahlung befreit worden.