Censemus, ut, si quis lite pendente vel actiones vel res quas possidet ad alium quendam transtulerit sive scientem sive ignorantem, vitio litigiosi contractus subiacere:
von aleksandra958 am 06.01.2020
Wir erklären, dass derjenige, der während eines laufenden Rechtsstreits rechtliche Ansprüche oder Eigentum an eine andere Person überträgt – unabhängig davon, ob der Empfänger von dem Rechtsstreit weiß oder nicht – für die unzulässige Übertragung streitbefangener Vermögenswerte haftbar gemacht wird:
von Merle am 09.05.2023
Wir verfügen, dass, wenn jemand während eines anhängigen Rechtsstreits entweder Ansprüche oder Sachen, die er besitzt, an eine andere Person übertragen hat, sei es wissentlich oder unwissentlich, [dieser] dem Mangel eines streitbehafteten Vertrags unterliegt: