Quod et de chirographis placet, ut heredes relictorum fisco vel aliis personis praesentem pecuniam numerent et iudicio eos, quos obnoxios existimant, persequantur.
von mayah.b am 25.06.2013
Es wird auch bezüglich schriftlicher Schuldverpflichtungen festgelegt, dass die Erben des Verstorbenen dem Fiskus oder anderen Personen das gegenwärtige Geld zu zahlen haben und durch gerichtliches Verfahren diejenigen verfolgen sollen, die sie als haftbar betrachten.
von ayla.g am 03.06.2016
Es wird auch bezüglich Schuldverschreibungen festgelegt, dass Erben dem Fiskus oder anderen Personen unverzüglich Bargeld zahlen und anschließend gerichtlich diejenigen verfolgen müssen, die sie als haftbar betrachten.