Quos etiam fisco certo solidorum modo obnoxios fecimus, si, quod stratores petere interdictum est, illi dare stratoribus non timerent.
von natali911 am 07.01.2015
Wir haben sie dem Fiskus für einen festgelegten Betrag an Solidi haftbar gemacht, wenn sie nicht zögern würden, den Stratoren das zu geben, was Stratoren zu fordern verboten ist.
von nora921 am 16.07.2024
Wir haben diese Personen einem festgelegten Geldbetrag verpflichtet, der an die Staatskasse zu zahlen ist, wenn sie es wagen sollten, Stallbediensteten etwas zu geben, was diesen zu fordern untersagt war.