Eandem litem ipsi heredes peragant, suarum actionum periculo ea quae litigiosa relicta fuerant vindicantes.
von hailey964 am 16.08.2021
Die Erben sollen den anhängigen Rechtsstreit selbst fortführen und die strittigen Vermögenswerte auf eigenes rechtliches Risiko geltend machen.
von rosalie867 am 17.06.2020
Die Erben selbst sollen denselben Rechtsstreit fortführen und auf eigenes Risiko diejenigen Dinge beanspruchen, die streitbefangen hinterlassen wurden.