Eandem litem ipsi heredes peragant, suarum actionum periculo ea quae litigiosa relicta fuerant vindicantes.
von rosalie867 am 17.06.2020
Die Erben selbst sollen denselben Rechtsstreit fortführen und auf eigenes Risiko diejenigen Dinge beanspruchen, die streitbefangen hinterlassen wurden.