Et ne ex communicatione fiat aliqua difficultas, licentia dabitur creditori seu domino aestimationem superflui debitori vel creditori debitoris cum competenti cautela in eum exponenda offerre.
von marija.864 am 18.09.2018
Um etwaige Schwierigkeiten aus dieser Vereinbarung zu vermeiden, wird dem Gläubiger oder Eigentümer gestattet, den Wert des Mehrbetrags entweder dem Schuldner oder dem Gläubiger des Schuldners mit angemessenen Sicherheitsmaßnahmen anzubieten.
von lilia912 am 13.08.2015
Und damit aus der Kommunikation keine Schwierigkeiten entstehen, wird dem Gläubiger oder Herrn die Lizenz erteilt, die Schätzung des Überschusses dem Schuldner oder dem Gläubiger des Schuldners mit angemessener Sicherheit gegen ihn anzubieten.