Sin vero nemo est, qui comparare eam maluerit, ut necessarium fiat creditori saltem sibi eam iure dominii possidere, in huiusmodi casibus causam esse observandam censemus, ut, sive praesens sit debitor, denuntiatio ei scilicet post biennium mittatur, sive afuerit, provinciale tribunale creditor petat et iudicem certiorare festinet, quatenus ille eum requisierit, certo tempore super hoc ab eo statuendo, ut fiat debitori manifestum per apparationem iudicis, quod a creditore petitum est, et certum tempus statuatur, intra quod et, si fuerit inventus, debet qui pecunias creditas accepit debitum offerre et pignus recuperare.
von benno.a am 05.04.2017
Sollte jedoch niemand bereit sein, es zu erwerben, sodass es für den Gläubiger notwendig wird, es zumindest kraft Eigentumsrechts für sich selbst zu besitzen, verordnen wir für Fälle dieser Art folgendes Verfahren: Wenn der Schuldner anwesend ist, soll ihm nach zwei Jahren eine Benachrichtigung zugestellt werden; ist er abwesend, soll der Gläubiger das Provinzgericht anrufen und den Richter eilends darüber in Kenntnis setzen, in welchem Umfang er ihn innerhalb einer von ihm festzulegenden Frist gesucht hat, damit dem Schuldner durch die Gerichtsdiener offenbar werde, was vom Gläubiger verlangt wurde, und eine bestimmte Frist festgelegt werde, innerhalb derer, selbst wenn er gefunden wird, derjenige, der das Darlehen erhalten hat, die Schuld begleichen und das Pfand zurückerhalten muss.
von karolin.x am 13.03.2023
Sollte jedoch niemand bereit sein, die Immobilie zu kaufen, sodass der Gläubiger gezwungen ist, das Eigentum zu übernehmen, verfügen wir, dass in solchen Fällen folgendes Verfahren anzuwenden ist: Wenn der Schuldner anwesend ist, soll er nach zwei Jahren benachrichtigt werden. Ist der Schuldner abwesend, soll der Gläubiger das Provinzgericht anrufen und den Richter umgehend über seine Bemühungen zur Auffindung des Schuldners in Kenntnis setzen. Der Richter wird eine Frist für diesen Prozess festlegen. Die Gerichtsbeamten müssen den Schuldner dann über die Petition des Gläubigers informieren, und es wird eine bestimmte Zeitspanne festgelegt. Während dieser Zeitspanne muss der Schuldner, falls er gefunden wird, das geliehene Geld zahlen, um sein verpfändetes Eigentum zurückzuerhalten.