Nos non concedentes aliquem alienas res vel possessiones per suam auctoritatem usurpare sancimus talem possessorem ut praedonem intellegi et generali iurisdictione ea teneri, quae pro restituenda possessione contra huiusmodi personas veteribus declarata est legibus.
von jaden.902 am 10.05.2020
Wir verfügen, dass niemand fremdes Eigentum oder Besitz durch eigene Autorität usurpieren darf, und erklären einen solchen Besitzer als Räuber, der nach allgemeiner Gerichtsbarkeit jenen Bestimmungen unterliegt, die von alten Gesetzen zur Wiederherstellung des Besitzes gegen Personen solcher Art festgelegt wurden.
von milla.952 am 08.01.2024
Wir gestatten nicht, dass jemand eigenmächtig fremde Sachen oder Besitztümer in Besitz nimmt, und wir verfügen, dass eine solche Person als Dieb behandelt und den allgemeinen Rechtsvorschriften unterworfen wird, die in alten Gesetzen zur Wiederherstellung des entwendeten Eigentums festgelegt wurden.