Licet retro principes multa de militibus, qui alienas possessiones vel domus conductionis titulo procurandas suscipiunt, sanxisse manifestum est, tamen quia res sic est contempta, ut neque interminationis sacratissimae constitutionis milites memores ad huiusmodi sordida audeant venire ministeria et relictis studiis publicis signisque victricibus ad conductiones alienarum rerum prosilire et armorum atrocitatem non in hostes ostendere, sed contra vicinos et forsitan adversus ipsos miseros colonos, quos procurandos susceperunt, convertere, necessarium duximus ad hanc sacratissimam venire constitutionem altius et plenius huiusmodi causam corrigentes.
von fabienne.8815 am 24.10.2013
Obwohl frühere Kaiser offensichtlich zahlreiche Vorschriften über Soldaten erlassen haben, die die Verwaltung fremder Besitztümer oder Mietshäuser übernehmen, wurde die Situation derart missachtet, dass Soldaten, die Warnungen des heiligen Gesetzes ignorierend, sich erdreisten, solch erniedrigende Geschäftstätigkeiten auszuüben. Sie vernachlässigen ihre öffentlichen Pflichten und ihre siegreichen Standarten, um sich in die Verwaltung fremder Besitztümer zu stürzen und ihre militärische Macht nicht gegen Feinde, sondern gegen ihre Nachbarn und sogar gegen die armen Mieter zu richten, die sie eigentlich verwalten sollten. Daher haben wir es für notwendig erachtet, diesen heiligen Erlass zu erlassen, um dieses Problem gründlicher und umfassender anzugehen.
von mathilda.824 am 15.07.2015
Obwohl es offensichtlich ist, dass frühere Herrscher viele Bestimmungen bezüglich der Soldaten erlassen haben, die fremde Besitztümer oder Häuser unter dem Titel der Pacht zu verwalten übernehmen, haben wir dennoch, da die Angelegenheit derart missachtet wurde, dass die Soldaten weder eingedenk der Drohungen der höchstheiligen Verfassung sind noch es wagen, sich auf solch unwürdige Dienste einzulassen und nachdem sie öffentliche Pflichten und siegreiche Standarten verlassen haben, um sich in fremde Angelegenheiten zu stürzen und die Härte der Waffen nicht gegen Feinde, sondern gegen Nachbarn und vielleicht sogar gegen die elenden Pächter selbst zu richten, die sie zu verwalten übernommen haben, es für notwendig erachtet, zu dieser höchstheiligen Verfassung zu gelangen und diese Angelegenheit tiefgreifender und umfassender zu korrigieren.