Conductores rerum alienarum seu alienam cuiuslibet rei possessionem precario detinentes seu heredes eorum, si non eam dominis recuperare volentibus restituerint, sed litem usque ad definitivam sententiam expectaverint, non solum rem locatam, sed etiam aestimationem eius victrici parti ad similitudinem invasoris alienae possessionis praebere compellantur.
von lea.d am 02.11.2020
Mieter fremder Sachen oder diejenigen, die den Besitz einer fremden Sache mit Erlaubnis oder deren Erben innehalten, wenn sie diese den Eigentümern, die sie zurückfordern wollen, nicht zurückgegeben haben, sondern den Rechtsstreit bis zum endgültigen Urteil abgewartet haben, werden gezwungen sein, nicht nur die gemietete Sache, sondern auch deren Wertermittlung an die obsiegende Partei in der Art eines Besitzstörers zu leisten.
von peter.x am 21.03.2016
Personen, die fremde Immobilien mieten oder mit Erlaubnis fremden Besitz innehalten, sowie deren Erben, werden gezwungen sein, nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch deren Wertersatz an die obsiegende Partei zu übergeben (ähnlich wie jemand, der eine Immobilie unrechtmäßig besetzt), wenn sie sich weigern, diese den Eigentümern zurückzugeben, die sie zurückhaben möchten, und stattdessen warten, bis der Fall ein Endurteil erfährt.