Quod si quis huiusmodi controversiam sacris iussionibus interdictam crediderit commovendam, si privatus est, acriter caesus exilii subeat poenam, si militat, decem librarum auri dispendio feriatur.
von sofia846 am 17.02.2021
Sollte jedoch jemand glauben, eine derartige, durch heilige Befehle verbotene Kontroverse entfachen zu müssen, so soll er, wenn er ein Privatmann ist, nach harter Züchtigung ins Exil verbannt werden; wenn er Soldat ist, soll er mit einer Strafe von zehn Pfund Gold belegt werden.
von amelie.d am 28.12.2019
Sollte jemand es wagen, eine solche Streitigkeit zu erheben, die durch kaiserliche Anordnungen verboten ist, wird folgende Strafe verhängt: Handelt es sich um einen Zivilisten, wird er hart ausgepeitscht und sodann verbannt; handelt es sich um einen Soldaten, wird er mit einer Geldbuße von zehn Pfund Gold belegt.