Sin vero alienarum rerum possessionem invasit, non solum eam possidentibus reddat, verum etiam aestimationem earundem rerum restituere compellatur.
von vanessa.l am 20.01.2021
Wenn jemand fremdes Eigentum unrechtmäßig in Besitz genommen hat, muss er es nicht nur den rechtmäßigen Eigentümern zurückgeben, sondern auch eine Entschädigung in Höhe des Wertes dieser Sache zahlen.
von julius.o am 19.07.2019
Wenn er jedoch fremdes Eigentum unrechtmäßig in Besitz genommen hat, muss er es nicht nur den bisherigen Besitzern zurückgeben, sondern wird auch gezwungen, den geschätzten Wert derselben Sachen zu erstatten.