Sin autem etiam maritus in aestimatione gravatum se adleget, veritate examinata non amplius quam pretium iustum restituere compellatur.
von henry.b am 20.12.2022
Wenn jedoch der Ehemann behauptet, in der Bewertung beschwert zu sein, soll er nach Prüfung der Wahrheit nicht gezwungen werden, mehr als den gerechten Preis zu erstatten.
von rosa.j am 20.08.2017
Behauptet jedoch der Ehemann, dass die Bewertung zu hoch sei, sollte er nach sorgfältiger Prüfung der Tatsachen nur verpflichtet sein, einen angemessenen Preis zu zahlen.