Proinde si dolosis artibus mariti circumventam matrem vestram iniqua aestimatione circumscriptam apud praesidem provinciae evidentibus probationibus ostenderitis, quando possidentibus vobis ad obtinenda praedia etiam doli mali exceptionis potestas opituletur, sciet, quatenus religionem iudicationis suae temperare debeat.
von samuel9875 am 20.01.2018
Wenn Sie dem Provinzgouverneur mit klaren Beweisen nachweisen können, dass Ihre Mutter durch die betrügerischen Machenschaften Ihres Mannes getäuscht und durch unfaire Preisgestaltung betrogen wurde, wird er, da Sie im Besitz sind und zudem die Einrede des Betrugs nutzen können, um die Liegenschaften zu behalten, wissen, wie er seine gerichtliche Entscheidung angemessen ausbalancieren muss.
von musa913 am 30.05.2022
Wenn Sie daher beim Provinzgouverneur durch eindeutige Beweise nachweisen, dass Ihre Mutter durch die betrügerischen Künste des Ehemanns getäuscht und durch eine unfaire Bewertung betrogen wurde, und wenn Ihnen bei der Besitzergreifung auch die Einrede des arglistigen Betrugs zur Erlangung der Ländereien zur Verfügung steht, wird er wissen, in welchem Maße er die Heiligkeit seines Urteils mäßigen soll.