Momentariae possessionis interdictum, quod non semper ad vim publicam pertinet vel privatam, mox audiri, interdum etiam sine inscriptione, meretur.
von maria.v am 09.10.2013
Eine einstweilige Besitzverfügung erfordert sofortige Beachtung, mitunter sogar ohne formelle Registrierung, da sie nicht immer öffentliche oder private Gewalt beinhaltet.
von lionel.8851 am 17.06.2016
Ein Interdikt des momentanen Besitzes, welches nicht immer zur öffentlichen oder privaten Gewalt gehört, verdient zeitnah angehört zu werden, mitunter sogar ohne Eintragung.