Momentariae possessionis actio exerceri potest per quamcumque personam.
von hedi.y am 19.06.2015
Eine Rechtshandlung bezüglich vorübergehenden Besitzes kann von jeder Person eingeleitet werden.
von vinzent.m am 09.02.2015
Eine Handlung des kurzzeitigen Besitzes kann durch jede Person ausgeübt werden.