Sub colore autem adipiscendae possessionis obrepticia petitio alteri obesse non debet, maxime cum absque conventione personae legitimae initiatum iurgium videatur.
von julius976 am 19.02.2017
Ein täuschender Anspruch, der zum Erlangen von Eigentum erhoben wird, sollte die Rechte einer anderen Person nicht beeinträchtigen, insbesondere wenn das Rechtsverfahren ohne ordnungsgemäße Benachrichtigung der legitimierten Partei eingeleitet wurde.
von liam978 am 07.01.2015
Unter dem Vorwand des Erlangens von Besitz sollte eine heimliche Petition einem anderen nicht schaden, insbesondere wenn die Rechtshandlung ohne Ladung einer legitimierten Person eingeleitet worden zu sein scheint.