Hypothecis vel pignoribus a creditore venumdatis in id quod deest adversus reum vel fideiussorem actio competit.
von lasse.o am 06.02.2016
Wenn verpfändete oder beliehene Immobilien vom Gläubiger verkauft wurden, kann gegen den Schuldner oder Bürgen rechtlicher Anspruch für die verbleibende Restschuld geltend gemacht werden.
von kevin.l am 06.02.2023
Wenn Hypotheken oder Pfänder vom Gläubiger verkauft worden sind, steht für den ausstehenden Betrag eine Klage gegen den Schuldner oder Bürgen zu.