Creditor hypothecas sive pignus cum proscribit, notum debitori facere, si bona fide rem gerit, et quando licet testato dicere debet.
von domenick.9879 am 21.10.2015
Wenn ein Gläubiger verpfändete oder beliehene Immobilien verkaufen möchte, muss er den Schuldner benachrichtigen, sofern er nach Treu und Glauben handelt, und wenn möglich, eine förmliche Erklärung abgeben.
von lana978 am 17.07.2016
Wenn ein Gläubiger Hypotheken oder ein Pfand zum Verkauf stellt, muss er dies dem Schuldner bekannt machen, wenn er die Angelegenheit nach Treu und Glauben behandelt, und wenn es erlaubt ist, muss er es förmlich erklären.