Si quid itaque per fraudem in pignore villae venditae commissum probare potes, ut inferatur actio, quae eo nomine competit, adi eum cuius de ea re notio est.
von lenni.p am 02.08.2017
Wenn Sie nachweisen können, dass bezüglich des Sicherungsinteresses an der verkauften Liegenschaft Betrug begangen wurde, wenden Sie sich an die zuständige Behörde, um die entsprechende Rechtshandlung einzuleiten.
von denis.t am 15.01.2014
Wenn Sie daher einen Betrug beim Pfand der verkauften Villa nachweisen können, sodass die entsprechende Klage eingereicht werden kann, wenden Sie sich an denjenigen, dessen Gerichtsbarkeit für diese Angelegenheit zuständig ist.