Si itaque contra legem constitutam factum probare potes, utere iure, quod propterea tibi competit.
von constantin827 am 29.11.2014
Wenn Sie nachweisen können, dass eine Handlung gegen geltendes Recht verstoßen hat, können Sie das Rechtsrecht geltend machen, das Ihnen in diesem Fall zusteht.
von diana.916 am 24.12.2020
Wenn du daher eine Handlung gegen das bestehende Gesetz beweisen kannst, nutze das Recht, das dir deshalb zusteht.