Nam si creditor non bona fide versatus est, ipsum magis vel tutores sive curatores vestros, qui hanc venumdari passi sunt, convenite.
von helene.p am 16.05.2015
Wenn der Gläubiger nicht nach Treu und Glauben gehandelt hat, sollten Sie rechtliche Schritte gegen ihn oder Ihre Vormünder einleiten, die diesen Verkauf zugelassen haben.
von iain965 am 29.06.2022
Denn wenn der Gläubiger nicht in gutem Glauben gehandelt hat, können Sie Klage erheben gegen ihn selbst oder gegen Ihre Vormünder bzw. Kuratoren, die dessen Verkauf zugelassen haben.