Si quae res ante nuptias congruenti moderatione a minore annis marito sponsaliorum tempore, etiam curatore praesente, tibi donatae sunt, obtentu aetatis non revocabuntur.
von valentin.k am 16.12.2017
Geschenke, die dir von deinem minderjährigen Ehemann während der Verlobungszeit mit angemessener Mäßigung und in Anwesenheit seines Vormunds gegeben wurden, können später nicht allein aufgrund seines jugendlichen Alters rückgängig gemacht werden.
von nour.i am 30.07.2016
Wenn Sachen vor der Ehe mit angemessener Mäßigung von einem minderjährigen Ehemann zum Zeitpunkt der Verlobung, selbst in Anwesenheit eines Kurators, dir geschenkt wurden, sollen sie nicht unter dem Vorwand des Alters widerrufen werden.