Haec observari praecipimus, licet res ante nuptias donatae, ut adsolet fieri, in dotem a muliere redigantur.
von Conrad am 20.11.2018
Wir verfügen, dass diese Vorschriften eingehalten werden, auch wenn die vor der Ehe geschenkten Güter, wie es häufig geschieht, von der Frau in eine Mitgift umgewandelt werden.
von andrea943 am 19.09.2022
Wir verfügen, dass diese Dinge zu beachten sind, auch wenn Gegenstände, die vor der Eheschließung verschenkt wurden, wie es üblicherweise geschieht, von der Frau in eine Mitgift umgewandelt werden.